Rechtsprechung
KG, 12.11.1991 - 19 UF 2354/91 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,7523) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch der Ehefrau gegen den Ehemann auf Zahlung eines Taschengelds bei eigenen Einkünften
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 15.01.1991 - 134 F 9969/90
- KG, 12.11.1991 - 19 UF 2354/91
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 707
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- KG, 20.11.1978 - 15 UF 2572/78 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- RG, 15.12.1919 - VI 336/19
Herstellungsklage nach § 1353 BGB.
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 21.01.1998 - XII ZR 140/96
Taschengeld eines EhegattenTaschengeld eines Ehegatten
b) Der Auffassung des Oberlandesgerichts, daß der Taschengeldanspruch nach der Lebenserfahrung in der Weise befriedigt werde, daß der weniger verdienende Ehegatte das auf der Grundlage des Mehreinkommens des anderen Ehegatten berechnete Taschengeld von seinem Verdienst einbehalte und nur dann einen Anspruch habe, wenn sein Eigenverdienst zur Befriedigung nicht ausreiche, ist im Ergebnis zuzustimmen (so auch KG FamRZ 1979, 428; KG NJW-RR 1992, 707;… Palandt/Diederichsen aaO unter Hinweis auf KG;… Wendl/Scholz aaO Rdn. 58; Derleder JurBüro 1994 Teil 2 S. 195 f., 197;… FamK Rolland 1993, § 1360 a Rdn. 5). - KG, 03.05.1999 - 25 W 218/98
Bedingte Pfändbarkeit des Taschengeldanspruchs eines erwerbslosen Ehegatten bei …
c) Im Ansatz zutreffend kann eine Pfändung des Taschengeldanspruchs gegenüber dem Unterhaltspflichtigen scheitern, wenn der Unterhaltsberechtigte eine Nebentätigkeit aufnimmt und er dann aus diesen Einkünften hinreichend eigene, frei verfügbare Mittel besitzt, ein Taschengeldanspruch gegen den unterhaltsverpflichteten Ehegatten also entfällt (…BGH, Urt. v. 21.1.1998 - XII ZR 140/96, MDR 1998, 472 = NJW 1998, 1554 m.w.N.; KG v. 12.11.1991 - 19 UF 2354/91, NJW-RR 1992, 707, 708).